Das neue Datenschutzgesetz wird im September 2023 in Kraft treten. Mit Dienstleistern wie CASASOFT, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen Ihres Unternehmens verarbeiten, muss ein Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung (ADV, oft auch Englisch Data Processing Agreement oder DPA genannt) abgeschlossen werden. Verantwortliche Unternehmen sind beispielsweise Immobilienagenturen oder Immobilienverwalter, die CASASOFT Produkte einsetzen.
Was ist ein ADV?
Ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) ist eine Vereinbarung, die zwischen zwei Unternehmen geschlossen wird, um zu regeln, wie sie personenbezogene Informationen verarbeiten. Der ADV legt fest, was jedes Unternehmen tun muss, um diese Informationen zu schützen und die Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Beispielsweise kann es Regeln aufstellen, wie die Daten zu sichern sind, wie sie vertraulich zu behandeln sind, wie Probleme zu melden sind, wie die Daten zu löschen sind und wie mit den zuständigen Behörden zusammengearbeitet werden muss. Es stellt sicher, dass die Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz verarbeitet werden und dass sie gut vor Verletzungen der Privatsphäre und der Datensicherheit geschützt sind.
Wo finde ich die ADV?
Wir haben einen Standard-ADV erstellt, welcher den Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes (DSG Sept. 2023) entspricht und die Branchenempfehlungen der Immobilienwirtschaft (Qualipool, SVIT) berücksichtigt. Sie können diese ADV herunterladen, indem Sie auf diesen Link klicken. Sie müssen sonst nichts unternehmen, da der ADV auch in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurde.
Ich möchte, dass CASASOFT mir einen personalisierten ADV zur Verfügung stellt, wie muss ich vorgehen?
In seltenen Fällen benötigen Unternehmen eine ADV mit Unterschriften. Falls das bei Ihnen der Fall wäre, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: support@casasoft.ch.